„Nachtrunk“ befreit Versicherung von Leistungspflicht (27.04.2022)

Kommt es zu einem Unfall, ist eine KFZ-Versicherung darauf angewiesen, von ihrem Versicherungsnehmer umfassend über den Hergang informiert zu werden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheit, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

(OLG Braunschweig, sonstiges vom 26.04.2022)