Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen (01.06.2015)

Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank AG) können von der Postbeamtenversorgungskasse nicht die Erstattung der Kosten verlangen, welche sie als Arbeitgeber für bei ihnen beschäftigte Beamte im Falle ihres Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis für ihre Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an deren Träger gezahlt haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

(BVerwG, Urteil vom 20.05.2015 - BVerwG 6 C 4.14, BVerwG 6 C 5.14, BVerwG 6 C 6.14)