Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt (08.07.2016)

Ein Bescheid der Deutschen Rentensicherung Bund, mit dem festgestellt worden war, dass ein Gitarrenlehrer an einer städtischen Musikschule in dieser Eigenschaft der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung unterlag, wurde bestätigt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2016 - L 8 R 761/14)