"Mütterrente" ist verfassungsgemäß (27.01.2016)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatzentscheidung das Gesetz der Großen Koalition zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bestätigt. Die Beschränkung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren worden sind, ist verfassungsgemäß.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2015 - L 21 R 374/14)