Mindestlohn muss bei Anrechnung von Sonderzahlungen (nur) für Nachtarbeitszuschläge als Berechnungsgrundlage dienen (27.01.2016)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Berechnungsgrundlage für vereinbarte Zuschläge entschieden.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15)