Meniskusschaden eines Profifußballers ist als Berufskrankheit anzuerkennen (16.02.2017)

Die Erkrankung des Innenmeniskus kann bei einem Profifußballer als Berufskrankheit
anerkannt werden. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

(SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.02.2017 - S 5 U 233/16)