Verlangt ein Reisender von der Reiseversicherung Behandlungskosten ersetzt, gehen unvollständige Belege zu seinen Lasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
(AG München, Urteil vom 30.05.2017 - 159 C 517/17)
Verlangt ein Reisender von der Reiseversicherung Behandlungskosten ersetzt, gehen unvollständige Belege zu seinen Lasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
(AG München, Urteil vom 30.05.2017 - 159 C 517/17)