LSG Rheinland-Pfalz zur Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland (29.08.2017)

Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn anders als bei einer Apotheke aus dem Inland nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16)