Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung vom Jobcenter vollständig zu übernehmen sind - unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2020 - L 11 AS 793/18)