Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Beschäftigungsverbots ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses Lohnanspruch. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 - 9 Sa 917/16)
Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Beschäftigungsverbots ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses Lohnanspruch. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 - 9 Sa 917/16)