Leistungsbonus wird in Berechnung des Mindestlohns einbezogen (03.06.2015)

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein vom Arbeitgeber gezahlter Leistungsbonus in Berechnung des Mindestlohns mit einzubeziehen ist.

(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15)