Kürzung von Hartz IV-Leistungen wegen eines verpassten Termins beim Jobcenter zulässig (14.08.2015)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Ausübung eines Ehrenamtes einen Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht davon entbindet, einen Meldetermin beim Jobcenter wahrzunehmen.

(SG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.2015 - S 2 AS 790/15)