Kündigungsfrist nicht eingehalten - Erste Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam (02.09.2020)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche
Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule vom 3. Juni 2020 unwirksam ist. Eine
Entscheidung über weitere Kündigungen, die Gegenstand eines anderen beim Arbeitsgericht
anhängigen Verfahrens sind, ist hiermit nicht verbunden.

(ArbG Berlin, Urteil vom 02.09.2020 - 56 Ca 4305/20)