Kündigung wegen privater Internetnutzung: Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig (12.02.2016)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 - 5 Sa 657/15)