Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei Deutschen Welle unwirksam (05.07.2023)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer Gehobenen Redakteurin in der Redaktion „Middle East“ des Senders Deutsche Welle, der antisemitische und israelfeindliche Veröffentlichungen für einen arabischen Sender vor ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Welle vorgeworfen wurden, für unwirksam erachtet . Es hat damit die arbeitsgerichtliche Entscheidung bestätigt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2023 - 23 Sa 1107/22)