Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Krankenschwester wegen Entwendung von acht halben Brötchen unverhältnismäßig und damit unwirksam ist.
(ArbG Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 - 27 Ca 87/15)
Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Krankenschwester wegen Entwendung von acht halben Brötchen unverhältnismäßig und damit unwirksam ist.
(ArbG Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 - 27 Ca 87/15)