Ein Versicherungsvertrag ist auch dann beendet, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. Dies stellte das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Hinweisbeschluss klar.
(OLG Braunschweig, Hinweisverfügung vom 24.10.2019 - 11 U 103/18)