Kündigung eines Versicherungsvertrags auch ohne Bestätigung wirksam (28.10.2019)

Ein Versicherungsvertrag ist auch dann beendet, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. Dies stellte das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Hinweisbeschluss klar.

(OLG Braunschweig, Hinweisverfügung vom 24.10.2019 - 11 U 103/18)