Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Verteilen eines einzigen Flugblattes mit beleidigendem und rufschädigendem Charakter an eine Betriebsangehörige keine ordentliche Kündigung eines Teamleiters rechtfertigt.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2015 - 9 Sa 832/15)