Kündigung eines Bahn-Mitarbeiters wegen Veröffentlichung eines Auschwitz-Fotos auf Facebook mit Kommentar zu Flüchtlingen unwirksam (22.02.2016)

Das Arbeitsgericht Mannheim (Kammern Heidelberg) hat entschieden, dass sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung eines Bahn-Mitarbeiters, der bei Facebook ein Auschwitz-Foto mit einem Kommentar zu Flüchtlingen veröffentlicht hatte, für unwirksam erklärt. Das Beschäftigungsverhältnis zur DB Regio besteht demnach fort.

(ArbG Mannheim, Urteil vom 19.02.2016 - 6 Ca 190/15)