Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde unzulässig (18.07.2016)

Das Hessische Landesarbeitsgerichts hatte über die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
zu entscheiden, welche die Commerzbank gemäß einer Vergleichsverpflichtung auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde ausgesprochen hatte. Das Gericht verwies darauf, dass die Verpflichtung der Commerzbank ausdrücklich unter dem Vorbehalt stand, dass eine Kündigung durch ein deutsches Gericht überprüft...

(Hessisches LAG, Urteil vom 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15)