Kündigung einer Leiharbeitnehmerin aufgrund gut dreimonatiger Unterbrechung wegen fehlender Einsatzmöglichkeit ungerechtfertigt (21.03.2018)

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat entschieden, dass die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin nicht schon dann gerechtfertigt ist, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird.

(ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 20.03.2018 - 1 Ca 2686/17)