Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Bank nach Kenntnis über das Ableben eines Kunden zu viel überwiesene Rente an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen muss - und zwar auch dann, wenn die Bank die zu viel gezahlte Rente bereits an die Erben ausgezahlt hatte.
(SG Heilbronn, Urteil vom 15.10.2015 - S 14 R 3494/13)