Krankenkassen müssen vollstationäre Radiojodtherapie bezahlen (18.11.2015)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für eine aus medizinischen Gründen erforderliche, vollstationäre Radiojodtherapie übernehmen muss.

(BSG, Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 18/15 R)