Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die IKK classic verpflichtet, ist, ein an SMA erkranktes Kind mit einer stationären Krankenhausbehandlung zur Durchführung einer Therapie mit Zolgensma® zu versorgen.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2020 - L 10 KR 542/20 B ER)