Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für Cannabisblüten zur Schmerztherapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
(SG Dortmund, Urteil vom 22.01.2016 - S 8 KR 435/14)