Krankenkasse muss Kosten für medizinisch notwendige Fettabsaugung bezahlen (21.05.2015)

Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

(SG Dresden, Urteil vom 13.03.2015 - S 47 KR 541/11)