Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein 67-jähriger Patient gegen seine gesetzliche Krankenkasse keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Knieoperation in einem Privatkrankenhaus hat.
(SG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2019 - S 8 KR 1011/18)