Krankenkasse muss Kosten für Genium-Kniegelenk tragen (29.11.2017)

Bietet ein kostenaufwändiges Hilfsmittel einem behinderten Versicherten einen wesentlichen Gebrauchsvorteil im Vergleich zur kostengünstigeren Alternative, so ist dies von der Krankenkasse zu gewähren. Kann ein Versicherter die Gebrauchsvorteile tatsächlich nutzen,
so habe er Anspruch auf eine Versorgung mit einem Genium-Kniegelenk anstelle eines
C-Leg. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

(Hessisches LSG, Urteil vom 28.11.2017 - L 1 KR 211/15)