Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine
Krankenkasse die Kosten für ein Fahrrad mit Elektrounterstützung (E-Bike) nicht übernehmen muss, da ein Fahrrad mit Elektrounterstützung nicht speziell der Bekämpfung einer Krankheit und dem Ausgleich einer Behinderung dient.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2014 - L 4 KR 454/11)