Krankenkasse muss Kosten für Brustimplantatwechsel für beide Brüste übernehmen (04.09.2020)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine 76-jährige Frau Anspruch auf einen Brustimplantatwechsel für beide Brüste gegen ihre Krankenkasse hat.

(SG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019 - S 8 KR 392/18)