Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Entfernung der Brustdrüsen mit Rekonstruktion durch Silikonimplantate wegen Angst vor einer Krebserkrankung bezahlen muss.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 04.09.2019 - L 16 KR 73/19)