Krankenkasse muss Kosten für Auffrischungskurs einer Funktionsgymnastiktheapie übernehmen (23.02.2016)

Chronisch kranke und behinderte Menschen, die über einen Funktionsgymnastikkurs auf Kosten der Krankenkasse dauerhaft medizinisch notwendige Übungen erlernt haben, haben nach einer gewissen Zeit Anspruch auf einen Auffrischungskurs. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

(SG Mainz, Urteil vom 03.11.2015 - S 14 KR 458/12)