Krankenkasse muss Desensibilisierung bei multipler Chemikalienunverträglichkeit nicht übernehmen (05.10.2015)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass es sich bei der Hypersensibilisierung mit Neutralisationsvakzinen um eine neue Behandlungsmethode handelt, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden müssen.

(SG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2014 - S 16 KR 1936/10)