Krankenkasse muss bei Jugendlichen transportable Sauerstoffflaschen zur Mobilitätserhaltung zur Verfügung stellen (27.02.2015)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Eilverfahren entschieden,
dass eine 16jährige Antragstellerin Anspruch auf Kostenübernahme für monatlich drei
befüllte (transportable) Sauerstoffdruckgasflaschen zur Erhaltung ihrer Mobilität hat.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.12.2014 - L 4 KR 485/14)