Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie unterfallen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
(SG Dresden, Urteil vom 27.02.2015 - S 47 KR 439/12)
Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie unterfallen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
(SG Dresden, Urteil vom 27.02.2015 - S 47 KR 439/12)