Krankenkasse kann Exklusivverträge über Grippeimpfstoffe nicht kündigen (21.08.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass bestehende Exklusivverträge über
Grippeimpfstoffe von den Krankenkassen nicht wirksam gekündigt werden können. Dies
gelte auch nach einer Gesetzesänderung im Jahre 2017.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2017 - L 4 KR 307/17 B ER)