Krankenkasse darf tägliche Trinkmenge eines Querschnittsgelähmten nicht reglementieren (10.03.2016)

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass es der gesetzlichen Krankenkasse nicht zusteht, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren.

(SG Dresden, Urteil vom 09.10.2015 - S 47 KR 105/13)