Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass es der gesetzlichen Krankenkasse nicht zusteht, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren.
(SG Dresden, Urteil vom 09.10.2015 - S 47 KR 105/13)
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass es der gesetzlichen Krankenkasse nicht zusteht, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren.
(SG Dresden, Urteil vom 09.10.2015 - S 47 KR 105/13)