Krankenkasse darf keine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier und Veganer anbieten (03.06.2016)

Eine gesetzliche Krankenkasse darf in ihrer Satzung nicht vorsehen, dass zusätzliche Kosten für die Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich Beratung und Aufklärung für sich vegetarisch oder vegan ernährende Personen übernommen werden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.06.2016 - L 5 KR 66/15 KL)