Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass ein Krankenhaus dann keine Vergütung verlangen kann, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen den ärztlichen Rat verweigert hat.
(SG Detmold, Urteil vom 19.01.2017 - S 3 KR 555/15)
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass ein Krankenhaus dann keine Vergütung verlangen kann, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen den ärztlichen Rat verweigert hat.
(SG Detmold, Urteil vom 19.01.2017 - S 3 KR 555/15)