Kostenübernahme bei Tattoo-Entfernung durch Krankenkasse (14.07.2017)

Die Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung einer Tätowierung hat dann Erfolg, wenn die Entfernung der Krankenbehandlung dient. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

(SG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2017 - S 27 KR 717/16)