Die Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung einer Tätowierung hat dann Erfolg, wenn die Entfernung der Krankenbehandlung dient. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
(SG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2017 - S 27 KR 717/16)
Die Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung einer Tätowierung hat dann Erfolg, wenn die Entfernung der Krankenbehandlung dient. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
(SG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2017 - S 27 KR 717/16)