Korrekturbedarf bei Vergütung von Psychotherapeuten nur begrenzt (30.06.2017)

Psychotherapeuten haben für das Jahr 2008 keinen Anspruch auf höhere Vergütung. Für das Jahr 2007 ist ihnen jedoch ein zu niedriges Honorar gezahlt worden, weil bei der Bemessung der Praxiskosten von veralteten Daten ausgegangen worden ist. Dies entschied das Bundessozialgericht in zwei Musterverfahren.

(BSG, Urteil vom 29.06.2017 - B 6 KA 36/16 R und B 6 KA 29/17 R)