Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen darf bei mangelnder Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats als beendet angesehen werden (26.09.2016)

Ein Arbeitgeber darf das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG als beendet
ansehen, wenn der Betriebsrat keine weitere Verhandlungsbereitschaft über
Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von Massenentlassungen erkennen
lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16)