Konservative Therapien erschöpft: Krankenkasse muss Kosten für Operation zur Fettreduktion übernehmen (02.03.2016)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Operation zur Fettreduzierung übernehmen muss, wenn bei der Patientin alle konservativen Behandlungsmethoden erschöpft sind und an der Einhaltung der ärztlichen Vorgaben für das Ernährungsverhalten im Anschluss an die Operation keine ernsthaften Zweifel bestünden.

(SG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015 - S 27 KR 351/14)