Wird ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit von einem Arbeitskollegen zusammengeschlagen, kann er einen Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls haben. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2017 - L 1 U 1277/17)