Die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin im Land Berlin darf nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
(VG Berlin, Beschluss vom 22.04.2015 - VG 36 L 83.15)