Klageerhebung per einfacher E-Mail unzulässig (14.06.2016)

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass eine beim Sozialgericht mit einer einfachen E-Mail erhobene Klage unzulässig ist.

(Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 18.05.2016 - S 9 KR 35/15)