Der Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten wurde im Wege der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2017 - 10 Ga 89/17)