Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es allein Aufgabe der Familiengerichte ist, die rechtlichen Vorgaben eines Versorgungsausgleichs zu klären.
(BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 813/14)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es allein Aufgabe der Familiengerichte ist, die rechtlichen Vorgaben eines Versorgungsausgleichs zu klären.
(BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 813/14)