Klärung der rechtlichen Vorgaben zum Versorgungsausgleich ist allein Aufgabe der Familiengerichte (10.11.2015)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es allein Aufgabe der Familiengerichte ist, die rechtlichen Vorgaben eines Versorgungsausgleichs zu klären.

(BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 813/14)