Kirchliche Arbeitgeber können unter Umständen auch zur Einstellung konfessionsloser Bewerber verpflichtet sein (17.04.2018)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören müssen, Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können muss. Dieses Erfordernis muss notwendig und angesichts des Ethos der Kirche aufgrund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv...

(EuGH, Urteil vom 17.04.2018 - C-414/16)