Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern (19.07.2022)

Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

(BSG, Urteil vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R)